Ärztliche Zwangsmaßnahmen gegen den Willen psychisch kranker Patienten waren bisher nur in Kliniken erlaubt. Weil der Transport dorthin eine Tortur sein kann, lockert das Bundesverfassungsgericht die Regel nun.
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Entscheidung in Karlsruhe: Wenn die Fahrt ins Krankenhaus eine Qual ist
26. November 2024