Wenn in einer Autowaschanlage ein Fahrzeug beschädigt wird, muss dafür der Betreiber haften. Das urteilte der BGH in Karlsruhe. Ausschlaggebend ist, dass das Auto serienmäßig und ordnungsgemäß ausgestattet ist. Von P. Raillon.[mehr]
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Eingebunden lt. EuGH – Beschluss vom 21.10.2014 – Az. C-348/13