Schwangerschaftsabbrüche sind in Deutschland rechtswidrig – doch in den ersten drei Monaten werden sie nicht geahndet. Die Bundesregierung brachte selbst keine Reform zustande. Abgeordnete aus mehreren Fraktionen wollen das nun ändern.[mehr]
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Eingebunden lt. EuGH – Beschluss vom 21.10.2014 – Az. C-348/13