Die Neuwahl hat auch Folgen für den Bundesverfassungsschutz: Nach Informationen des ARD-Hauptstadtstudios wird es sehr wahrscheinlich keine Entscheidung über eine neue Einstufung der AfD vor der Bundestagswahl geben.[mehr]
Zur Quelle wechseln
Eingebunden lt. EuGH – Beschluss vom 21.10.2014 – Az. C-348/13