Tausende Menschen sterben jedes Jahr am plötzlichen Herztod – und das trifft nicht nur Ältere. Auch bei jungen Erwachsenen und selbst Kindern kann das Herz schon durch ein Weckerklingeln lebensbedrohlich aus dem Takt geraten. Von B. Augustin.[mehr]
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Eingebunden lt. EuGH – Beschluss vom 21.10.2014 – Az. C-348/13