Während Corona hat der Staat Unternehmen mit mehr als 60 Milliarden Euro unter die Arme gegriffen. Nun müssen die Betriebe nachweisen, dass sie das Geld tatsächlich benötigt haben. Bis heute muss die Abrechnung vorliegen. Von Luca Deutschländer. [mehr]
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Eingebunden lt. EuGH – Beschluss vom 21.10.2014 – Az. C-348/13