Nach dem Grünen-Bundesvorstand kündigt auch die Spitze der Jugendorganisation ihren Rücktritt an – und will zusätzlich die Partei verlassen. Es sei dauerhaft nicht möglich, für eine andere Politik zu werben als die eigene Partei umsetze.[mehr]
Zur Quelle wechseln
Eingebunden lt. EuGH – Beschluss vom 21.10.2014 – Az. C-348/13