EuGH-Urteil: Händler dürfen mit Preissenkungen nicht irreleiten

Das Logo einer Aldi Süd Filiale auf einem Schild. | picture alliance / SvenSimon

Wer als Händler in der EU mit Preissenkungen wirbt, muss dabei als Referenz den niedrigsten Preis der letzten 30 Tage angeben – auch wenn das Produkt zwischendurch teurer war. Das stellte der EuGH klar. Von Christoph Kehlbach.[mehr]

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Eingebunden lt. EuGH – Beschluss vom 21.10.2014 – Az. C-348/13