Festivalveranstalter müssen Gästen nicht genutztes Guthaben von sogenannten “Cashless”-Armbändern kostenfrei zurückzahlen. Das hat der Bundesgerichtshof entschieden. Von Alena Lagmöller.[mehr]
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Eingebunden lt. EuGH – Beschluss vom 21.10.2014 – Az. C-348/13