Bundesverfassungsgericht: Warum die Karlsruher Richter das neue Wahlrecht nur zum Teil bestätigen

Das Urteil, das am Montagabend überraschend auf der Homepage des Gerichts aufgetaucht und dann wieder verschwunden ist, zeigt: Die Grundmandatsklausel gilt weiter. Eine Partei, die drei Wahlkreise direkt gewinnt, zieht in den Bundestag ein. Doch die Fünf-Prozent-Hürde muss neu geregelt werden.

Quelle: SZ.de