Der Europäische Gerichtshof hat die Rechte von Urlaubern gestärkt, die von der Pandemie betroffen waren – und danach von einer Veranstalterpleite. Verbraucherschützer begrüßen das Urteil. Von E. Hyseni und P. Raillon.[mehr]
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Eingebunden lt. EuGH – Beschluss vom 21.10.2014 – Az. C-348/13