Für Mieter wird die Installation von Balkonkraftwerken leichter. Anders als bisher können Eigentümer und Vermieter ihre Zustimmung nicht mehr ohne triftigen Grund verweigern. Das hat der Bundestag beschlossen.[mehr]
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Eingebunden lt. EuGH – Beschluss vom 21.10.2014 – Az. C-348/13