BGH: Werbung muss erklären, was “klimaneutral” bedeutet

Ein Karton mit Fruchtgummi läuft beim Süßwarenhersteller Katjes über das Band.  | picture alliance / Roland Weihra

Viele Verbraucher legen Wert auf Nachhaltigkeit, Unternehmen werben daher gern mit Klimaneutralität. Doch was bedeutet “klimaneutral” konkret? Das muss künftig in der Werbung erklärt werden, hat der Bundesgerichtshof entschieden.[mehr]

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Eingebunden lt. EuGH – Beschluss vom 21.10.2014 – Az. C-348/13