Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte sieht es als erwiesen an, dass Russland nach der Annexion der Krim 2014 “systematisch” gegen Menschenrechte verstoßen hat. Es gebe Beweise, etwa für Misshandlungen und Verschleppungen.[mehr]
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Eingebunden lt. EuGH – Beschluss vom 21.10.2014 – Az. C-348/13