Kurz vor dem Schweizer Friedensgipfel für die Ukraine hat Russlands Präsident Putin seine Bedingungen für Verhandlungen präsentiert. So soll Kiew seine NATO-Pläne und vier besetzte Regionen abtreten. Dort stoßen die Forderungen auf Ablehnung.[mehr]
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Eingebunden lt. EuGH – Beschluss vom 21.10.2014 – Az. C-348/13