Der DAX fällt im frühen Handel unter eine wichtige Marke. Sollte nun der US-Arbeitsmarktbericht die Zinshoffnungen der Anleger nicht vollumfänglich bestätigen, drohen weitere Kursverluste. [mehr]
Zur Quelle wechseln
Eingebunden lt. EuGH – Beschluss vom 21.10.2014 – Az. C-348/13