Wie gesund jemand lebt, ist für Versicherungen hochinteressant. Wer solche sensiblen Daten mit Versicherungen teilt, muss über mögliche Vorteile auch transparent informiert werden, entschied heute der BGH. Von Alena Lagmöller.[mehr]
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Eingebunden lt. EuGH – Beschluss vom 21.10.2014 – Az. C-348/13