Behörde macht Vorschlag zu Minderungsrecht bei schlechtem Handynetz

Die Anzeige «Kein Netz» ist auf dem Bildschirm eines Mobiltelefons zu sehen.  | picture alliance/dpa

Bei schlechtem Handynetz sollen Kunden künftig weniger an ihren Anbieter zahlen müssen. Ein Messtool soll nachweisen, wie gut die Qualität ist – und ob sie dem Vertrag entspricht. Auch eine Kündigung kann dann möglich werden.[mehr]

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Eingebunden lt. EuGH – Beschluss vom 21.10.2014 – Az. C-348/13