Bundesgerichtshof stärkt Diesel-Kläger mit Rechtsschutzversicherung

Ein Hinweisschild mit Bundesadler und dem Schriftzug

Im Rechtsstreit zwischen einem Wohnmobilkäufer und seiner Rechtsschutzversicherung hat der BGH zugunsten des Verbrauchers entschieden. Die Versicherung muss die Kosten für eine Klage gegen den Fahrzeughersteller tragen. Von Maximilian Bauer.[mehr]

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Eingebunden lt. EuGH – Beschluss vom 21.10.2014 – Az. C-348/13