Angesichts der boomenden Nachfrage nach Ratenkrediten dringen Verbraucherschützer auf einen besseren Schutz vor Überschuldung. Kreditgeber sollten ihren Kunden etwa in finanziellen Notlagen flexible Rückzahlungskonditionen anbieten.[mehr]
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Eingebunden lt. EuGH – Beschluss vom 21.10.2014 – Az. C-348/13