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Eingebunden lt. EuGH – Beschluss vom 21.10.2014 – Az. C-348/13
AfD-Spitzenkandidat Maximilian Krah will nicht mehr im Europawahlkampf seiner Partei auftreten und auch aus der Parteispitze austreten. Gleichzeitig verhängte die AfD ein Auftrittsverbot.
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