Die AfD-Spitze verhängt ein Auftrittsverbot gegen Maximilian Krah. Zudem zieht dieser sich aus dem Bundesvorstand der Partei zurück. EU-Spitzenkandidat bleibt er aber. Was bedeutet das für die Europawahl? Von Noah Kappus.[mehr]
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Eingebunden lt. EuGH – Beschluss vom 21.10.2014 – Az. C-348/13