Für ein Abo zahlen oder personalisierte Werbung sehen: Bei Facebook und Instagram haben Nutzer diese beiden Möglichkeiten. Die Verbraucherzentrale NRW hält das für rechtswidrig und darum klagt gegen Meta.[mehr]
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Eingebunden lt. EuGH – Beschluss vom 21.10.2014 – Az. C-348/13