Die AfD wehrt sich dagegen, dass der Verfassungsschutz die gesamte Partei als extremistischen Verdachtsfall führt. Nun hat die Partei vor dem Oberverwaltungsgericht eine Niederlage einstecken müssen.[mehr]
Zur Quelle wechseln
Eingebunden lt. EuGH – Beschluss vom 21.10.2014 – Az. C-348/13