Der wegen Spionageverdachts festgenommene Mitarbeiter des AfD-Politikers Krah bot sich nach ARD-Informationen vor Jahren dem BND als Quelle an. Der wiederum verwies den Mann an den sächsischen Verfassungsschutz.[mehr]
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Eingebunden lt. EuGH – Beschluss vom 21.10.2014 – Az. C-348/13