2022 hatte das Bundeskartellamt Amazon eine “überragende marktübergreifende Bedeutung” bescheinigt und unter verschärfte Beobachtung gestellt. Der Konzern legte Beschwerde ein – und scheiterte damit nun vor dem Bundesgerichtshof.[mehr]
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Eingebunden lt. EuGH – Beschluss vom 21.10.2014 – Az. C-348/13