Die Hinweise verdichten sich, dass der AfD-Bundestagsabgeordnete Bystron im Rahmen einer russischen Einflussoperation Geld erhalten hat. Der tschechische Geheimdienst soll Abgeordneten in Prag erstmals Belege vorgelegt haben. [mehr]
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Eingebunden lt. EuGH – Beschluss vom 21.10.2014 – Az. C-348/13