Die Staatsanwaltschaft Koblenz hat entschieden, dass es kein Verfahren wegen zu später und unzureichender Warnungen vor der Flutkatastrophe im Ahrtal geben wird. Was sagen die Betroffenen dazu? Von Ute Spangenberger.[mehr]
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Eingebunden lt. EuGH – Beschluss vom 21.10.2014 – Az. C-348/13