Drei bayerische Landtagsabgeordnete der AfD waren auf Einladung im März als “Wahlbeobachter” in Russland – obwohl die AfD-Spitze davon abgeraten hatte. Nun kassierten sie dafür eine Abmahnung ihrer Partei.[mehr]
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Eingebunden lt. EuGH – Beschluss vom 21.10.2014 – Az. C-348/13