Kurz nach dem Kauf war die Klimaanlage eines Oldtimers kaputtgegangen. Der Verkäufer hatte versichert, diese funktioniere “einwandfrei”. An diese Zusage war er gebunden, entschied nun der Bundesgerichtshof. Von Klaus Hempel.[mehr]
Zur Quelle wechseln
Eingebunden lt. EuGH – Beschluss vom 21.10.2014 – Az. C-348/13