Drei Elternteile? So weit will die Ampel nicht gehen

Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden: Der leibliche Vater muss deutlich bessere Möglichkeiten bekommen, die rechtliche Elternschaft eines anderen Mannes anzufechten. Mit der Entscheidung werden die Rechte von Vätern gestärkt. Sogar eine Mehrelternschaft wäre theoretisch möglich.

Quelle: DIE WELT