Wer einen Personalausweis bekommt, muss dafür seine Fingerabdrücke abgeben. Das stellt aus Sicht des obersten EU-Gerichts zwar einen Eingriff in die persönlichen Rechte dar – der Nutzen überwiege aber gegenüber den Bedenken. Von Gigi Deppe.[mehr]
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Eingebunden lt. EuGH – Beschluss vom 21.10.2014 – Az. C-348/13