Die neue Heizungsförderung ist da

Wärmepumpe im Garten: Antragsberechtigt für die KfW-Förderung sind derzeit nur Privatleute im selbst bewohnten Einfamilienhaus.

Hauseigentümer können sich von jetzt an neue Heizungen wieder staatlich bezuschussen lassen. Gefördert werden etwa Wärmepumpen oder Biomasseheizungen. Doch im Detail lauern Tücken.

Quelle: FAZ.NET

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