Nach der Insolvenz des Zahlungsdienstleisters Wirecard müssen sich ehemalige Verantwortliche nicht nur in einem Strafprozess verantworten. In München wurde heute eine Schadensersatzklage über 140 Millionen Euro verhandelt. Von W. Schrag.[mehr]
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Eingebunden lt. EuGH – Beschluss vom 21.10.2014 – Az. C-348/13