Der Wahlbereichsausschuss hat die beiden von der AfD eingereichten Listen zur Bürgerschaftswahl zurückgewiesen. Damit wäre die AfD im Wahlbereich Bremen nicht wählbar. Eine Beschwerde dagegen ist aber möglich. rb
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Eingebunden lt. EuGH – Beschluss vom 21.10.2014 – Az. C-348/13