Vergabe öffentlicher Aufträge: Tariftreuegesetz beschlossen

Arbeiter gehen auf der Baustelle der Saalebrücke an der Vorlandbrücke in Sachsen-Anhalt vorbei.  | dpa

Viele öffentliche Aufträge soll es künftig nur für Firmen mit günstigen Bedingungen für Beschäftigte geben. Der Bundestag hat das sogenannte Tariftreuegesetz beschlossen. Damit soll unter anderem Lohndumping verhindert werden.[mehr]

Zur Quelle wechseln

Eingebunden lt. EuGH – Beschluss vom 21.10.2014 – Az. C-348/13

Author: RSS-Feed