BGH-Urteil: Makler müssen bei Diskrimierung Schadenersatz zahlen

Ein Schlüssel mit der Aufschrift «Wohnung #7» hängt an einer Wohnungseingangstür | dpa

Mit ausländischem Namen keine Chance – mit deutschem sofort eine Einladung zur Wohnungsbesichtigung: Der Bundesgerichtshof wertet das als Diskriminierung. Betroffene können vom Immobilienmakler Schadenersatz verlangen. Von Egzona Hyseni.[mehr]

Zur Quelle wechseln

Eingebunden lt. EuGH – Beschluss vom 21.10.2014 – Az. C-348/13

Author: RSS-Feed