BGH-Urteil zu “Knockout 51”: Rechte Schläger, aber kein rechter Terror

Ein Hinweisschild mit Bundesadler und dem Schriftzug

Für die Bundesanwaltschaft ist “Knockout 51” eine rechtsextreme Terrorgruppe. Mitglieder verübten Gewalt gegen Linke und Polizisten. Der Bundesgerichtshof hingegen sieht in ihr lediglich eine kriminelle Vereinigung. Von Max Bauer.[mehr]

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Eingebunden lt. EuGH – Beschluss vom 21.10.2014 – Az. C-348/13

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