Justizministerium plant Gesetz zur Speicherung von IP-Adressen

Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (Archivbild). | dpa

Das Bundesjustizministerium will ein Gesetz auf den Weg bringen, mit dem Internetanbieter IP-Adressen künftig drei Monate lang speichern müssen. Ziel sei eine bessere Bekämpfung von Sexualstraftätern und anderen Kriminellen.[mehr]

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Eingebunden lt. EuGH – Beschluss vom 21.10.2014 – Az. C-348/13

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