Reformstaatsvertrag ist in Kraft getreten

Mit dem Inkrafttreten des Reformstaatsvertrags am 1. Dezember gibt es neue Grundlagen für die Arbeit und Angebote des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Das hat auch unmittelbare Folgen für Zuschauer, Hörer und Nutzer.[mehr]

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Eingebunden lt. EuGH – Beschluss vom 21.10.2014 – Az. C-348/13

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