Bundestag beschließt Verbot von Lachgas für Minderjährige

Eine leere Dose Lachgas liegt auf dem Boden | dpa

Lachgas kommt in der Medizin als leichtes Betäubungsmittel zum Einsatz, wird seit einiger Zeit aber häufiger als Partydroge missbraucht. Erwerb und Besitz für Kinder und Jugendliche sind künftig verboten.[mehr]

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Eingebunden lt. EuGH – Beschluss vom 21.10.2014 – Az. C-348/13

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