Die Bundesanwaltschaft blickt auf eine wechselvolle Geschichte zurück

Wenn der Generalbundesanwalt ermittelt, geht es um schwerste Straftaten. Wirklich frei ist der Generalbundesanwalt dabei aber nicht. Die Behörde kann sich nicht über fehlende Arbeit beklagen. Von Holger Schmidt.[mehr]

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Eingebunden lt. EuGH – Beschluss vom 21.10.2014 – Az. C-348/13

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