Oberlandesgericht: Tippen auf E-Zigaretten-Display am Steuer ist verboten

Oberlandesgericht: Tippen auf E-Zigaretten-Display am Steuer ist verboten

Das Berühren des Touch-Displays einer E-Zigarette gilt als verbotene Nutzung eines elektronischen Geräts während der Fahrt. Ein Kölner Autofahrer muss zahlen.

Quelle: heise

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