Daten aus Anom-Chats dürfen im Strafprozess verwertet werden

Außenaufnahme des Bundesverfassungsgerichts | dpa

Das FBI verkaufte Kryptohandys an Kriminelle. Die Daten nutzen nun auch deutsche Ermittler. Ein Verurteilter will sich in Karlsruhe wehren – ohne Erfolg. Doch neue Recherchen säen Zweifel an der Rechtsstaatlichkeit. Von Alena Lagmöller.[mehr]

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Eingebunden lt. EuGH – Beschluss vom 21.10.2014 – Az. C-348/13

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