Volksabstimmung: Laubbläser in Zürich nur noch eingeschränkt erlaubt

Einsatz eines Laubbläsers auf einer Straße | dpa

Laubbläser dürfen in Zürich bald nur noch elektrisch laufen – und das auch zeitlich beschränkt. In einer Volksabstimmung stimmte eine Mehrheit für restriktive Regeln.[mehr]

Zur Quelle wechseln

Eingebunden lt. EuGH – Beschluss vom 21.10.2014 – Az. C-348/13

Author: RSS-Feed