Drei Bundesländer klagen wegen Krankenhausplanung in Karlsruhe

Ein Neugeborenes wird im Universitätsklinikum Essen untersucht.  | dpa

Krankenhäuser müssen seit 2024 Mindestfallzahlen von Patienten vorweisen, um bestimmte Behandlungen anbieten zu können. Gegen diese Vorgaben klagen nun drei Bundesländer in Karlsruhe. Es geht vor allem um die Versorgung von Frühchen.[mehr]

Zur Quelle wechseln

Eingebunden lt. EuGH – Beschluss vom 21.10.2014 – Az. C-348/13

Author: RSS-Feed