BGH bestätigt Auschwitz-Post von Impfgegner als volksverhetzend

Hinweisschild mit Bundesadler und dem Schriftzug Bundesgerichtshof (Archiv) | dpa

Zu Beginn der Pandemie postete ein Mann ein Bild, das an das NS-Konzentrationslager Auschwitz erinnerte, und den Text: “Impfen macht frei”. Es folgte ein Urteil wegen Volksverhetzung. Die Revision dagegen wurde nun abgewiesen.[mehr]

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Eingebunden lt. EuGH – Beschluss vom 21.10.2014 – Az. C-348/13

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