Schottergärten: Wenn der Landkreis den neuen Garten bezahlt

Ein Eimer voll mit Schotter steht in einem umgestalteten Vorgarten. | dpa

Schottergärten gelten nicht nur als “Gärten des Grauens”, sie sind in vielen Bundesländern inzwischen sogar verboten. Ein Landkreis in Nordrhein-Westfalen setzt auf Service anstatt auf Strafen. Von Katharina Spreier.[mehr]

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Eingebunden lt. EuGH – Beschluss vom 21.10.2014 – Az. C-348/13

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