Blitzauslieferung von Maja T. nach Ungarn war rechtswidrig

Ein Schild mit dem Bundesadler und dem Schriftzug

Maja T. soll Rechtsextremisten in Budapest angegriffen haben und wurde nach Ungarn ausgeliefert – rechtswidrig, entschied das Bundesverfassungsgericht. Ob die non-binäre Person nach Deutschland zurückgeholt werden kann, ist offen. Von E. Hyseni.[mehr]

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Eingebunden lt. EuGH – Beschluss vom 21.10.2014 – Az. C-348/13

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