Mindesthaftdauer für Beate Zschäpe auf 24 Jahre festgelegt

Die verurteilte NSU-Terroristin Beate Zschäpe muss voraussichtlich bis mindestens 2035 im Gefängnis bleiben. Das Oberlandesgericht München hat eine vorzeitige Entlassung auf Bewährung abgelehnt. Der Beschluss ist noch nicht rechtskräftig.

Quelle: DIE WELT

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